Platzregeln

E-Mail Drucken PDF

Es gelten die Regeln des DGV.

  1. Steine in den Bunkern sind bewegliche Hemmnisse. Es ist nach Regel 24-1 zu verfahren.
  2. Bei Anpflanzungen mit Gießringen oder Stützvorrichtungen muss Erleichterung nach Regel 24-2b (I) in Anspruch genommen werden.
  3. Die Entfernungsmarkierungen, grüne Pfosten mit schwarzen Ringen (1 Ring 100m, 2 Ringe 150m, 3 Ringe 200m), farbige Platten (rot 100m, gelb 150m) und Bäume (roter Ahorm, Blutbuche und Heinbuche), bezeichnen die Entfernungen bis Anfang Grün.
  4. Befestige Wege und Brücken gelten als unbewegliche Hemmnisse, es darf Erleichterung nach Regel 24-2b (I) in Anspruch genommen werden.
  5. Durch grün-weiße Pfosten gekennzeichnetes Aus darf nicht betreten werden! Ist die Standposition durch diese Flächen behindert, muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden! Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation und einer Platzsperre von mindestens 7 Tagen!
  6. Durch grün-rote und grün-gelbe Pfosten gekennzeichnete Wasserflächen dürfen weder betreten noch aus Ihnen gespielt werden! Ist die Standposition durch diese Flächen behindert, muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden! Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation und einer Platzsperre von mindestens 7 Tagen!
  7. Beim Spielen der Bahn 8 oder 16 ist ein dort auf die angrenzende Spielbahn 7 oder 15 geschlagener Ball im Aus.
  8. Wird ein Ball in das Wasserhindernis hinter dem Grün der Bahn 15 geschlagen, muss als nächster Spielpunkt die angelegte Droping-Zone verwendet werden. Der Ball darf nicht aus dem Wasserhindernis gespielt werden!
  9. Das Starten auf der Bahn 10 ist nur unter Rücksichtnahme auf Spieler der Bahnen 8 und 9 erlaubt. Spieler der Bahn 18 haben auf der Bahn 1 kein Vorrecht zum Starten.
  10. Durch blaue Pfähle oder blaue Linien gekennzeichnete Flächen sind Boden in Ausbesserung, es darf von ihnen nicht gespielt werden. Es muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden
  11. Das Spielen mit Rangebällen auf dem Platz ist strengstens untersagt und führt bei Zuwiderhandlungen zu einer Platzsperre von mindestens 4 Wochen!
  12. Das Überqueren der Bahn 10 nach Beendigung der Bahn 18 ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation.

Der Geschäftsführer Golfplatz Karrharde GmbH