Es gelten die Regeln des DGV.
- Steine in den Bunkern sind bewegliche Hemmnisse. Es ist nach Regel 24-1 zu verfahren.
- Bei Anpflanzungen mit Gießringen oder Stützvorrichtungen muss Erleichterung nach Regel 24-2b (I) in Anspruch genommen werden.
- Die Entfernungsmarkierungen, grüne Pfosten mit schwarzen Ringen (1 Ring 100m, 2 Ringe 150m, 3 Ringe 200m), farbige Platten (rot 100m, gelb 150m) und Bäume (roter Ahorm, Blutbuche und Heinbuche), bezeichnen die Entfernungen bis Anfang Grün.
- Befestige Wege und Brücken gelten als unbewegliche Hemmnisse, es darf Erleichterung nach Regel 24-2b (I) in Anspruch genommen werden.
- Durch grün-weiße Pfosten gekennzeichnetes Aus darf nicht betreten werden! Ist die Standposition durch diese Flächen behindert, muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden! Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation und einer Platzsperre von mindestens 7 Tagen!
- Durch grün-rote und grün-gelbe Pfosten gekennzeichnete Wasserflächen dürfen weder betreten noch aus Ihnen gespielt werden! Ist die Standposition durch diese Flächen behindert, muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden! Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation und einer Platzsperre von mindestens 7 Tagen!
- Beim Spielen der Bahn 8 oder 16 ist ein dort auf die angrenzende Spielbahn 7 oder 15 geschlagener Ball im Aus.
- Wird ein Ball in das Wasserhindernis hinter dem Grün der Bahn 15 geschlagen, muss als nächster Spielpunkt die angelegte Droping-Zone verwendet werden. Der Ball darf nicht aus dem Wasserhindernis gespielt werden!
- Das Starten auf der Bahn 10 ist nur unter Rücksichtnahme auf Spieler der Bahnen 8 und 9 erlaubt. Spieler der Bahn 18 haben auf der Bahn 1 kein Vorrecht zum Starten.
- Durch blaue Pfähle oder blaue Linien gekennzeichnete Flächen sind Boden in Ausbesserung, es darf von ihnen nicht gespielt werden. Es muss Erleichterung nach Regel 25-1b in Anspruch genommen werden
- Das Spielen mit Rangebällen auf dem Platz ist strengstens untersagt und führt bei Zuwiderhandlungen zu einer Platzsperre von mindestens 4 Wochen!
- Das Überqueren der Bahn 10 nach Beendigung der Bahn 18 ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Disqualifikation.
Der Geschäftsführer Golfplatz Karrharde GmbH



